München. Wer hat die Information nicht an den Lokführer weitergegeben, dass sich in der Nacht zum 26. Juli mehrere Polizisten im Gleisbereich im Münchner Stadtteil Pasing aufhalten? Diese Frage versucht die Staatsanwaltschaft klären zu lassen, nachdem eine S-Bahn mit 120 km/h den Bereich passierte und zwei Beamte erfasste. Der 37-jährige Polizeiobermeister Andreas B. starb, sein Kollege Stefan D. (28) überlebte schwer verletzt.
„Unklar ist, wieso die S-Bahn an dieser Stelle so schnell fuhr, obwohl der Einsatz bekannt war“, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler von der Münchner Ermittlungsbehörde. „Es muss ja einen Verantwortlichen dafür geben.“ Der Lokführer versichere, er sei nicht gewarnt worden, sonst hätte er auf alle Fälle das Tempo seiner S 4 in Richtung Hauptbahnhof gedrosselt. Da die beiden Zivilbeamten von der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums München kurz vor Mitternacht zum Einsatzort beordert worden waren - weil sich dort Personen herumtreiben sollen -, musste die Einsatzleitstelle die Bahn davon verständigen, dass sich die Polizisten im Gleisbereich befinden.
Das ist wohl auch geschehen, denn ein Intercity, der gleichzeitig die nächtliche Einsatzstelle passierte, fuhr deutlich langsamer vorüber, wohingegen die S-Bahn gleich darauf mit unverminderter Geschwindigkeit heranraste und die zwei Polizisten eine Böschung hinab schleuderte.
„Die Ermittlungen laufen derzeit noch gegen Unbekannt“, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler, „in der kommenden Woche erfolgen weitere Vernehmungen - wir wollen wissen, wer die Information nicht weitergegeben hat in der Infokette.“ In Frage kommen dafür mehrere Mitarbeiter der Einsatzzentrale der Münchner Polizei in der Ettstraße sowie der jeweiligen Leitstellen der Bahn für den Zug- und den S-Bahnverkehr.
Unterdessen befindet sich der schwer verletzte Polizeihauptmeister Stefan D. auf dem Weg der Besserung. Nachdem der 28-Jährige aus dem Koma erwacht ist, hat er mittlerweile mit ersten Reha-Maßnahmen begonnen, sagte eine Sprecherin der Münchner Polizei. Weitere Angaben wollte sie unter Hinweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht machen.
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Meine Meinung: Auch hier muesste man wieder sagen - jedem das, was er verdient! ...und einem Volldeppen eben das, was ein Volldepp verdient - wobei natuerlich auch hier NIEMALS der Polizist gemeint sein kann... nur so als Beispiel... - aber andere freut's... weil sie nun endlich eine Planstelle als Volldep... ich meinte natuerlich als "Polizist" erhalten... ist ja wieder eine frei geworden...

Dennoch, menschlich gesehen ist es natuerliche eine Tragoedie! Vorallem, weil weder Stoiber noch Beckstein Polizisten sind... und nie an der S-Bahn-Linie etwas "investigieren" mussten...