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ProjectSystem12 Offline

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20.11.2007 18:45
Der naechste Schritt zum totalen Ueberwachungsstaat Antworten

Karlsruhe prüft Massenerfassung von Nummernschildern
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Polizei massenhaft Autokennzeichen per Videokamera aufnehmen und automatisch mit ihren Fahndungslisten abgleichen darf. In einer Anhörung über entsprechende Überwachungsbefugnisse in Hessen und Schleswig-Holstein warnten die Kläger am Dienstag vor einem Dammbruch.
Der elektronische Abgleich der Nummernschilder, der in insgesamt acht Bundesländern zulässig ist, ermögliche eine «lückenlose Kontrolle» und betreffe die gesamte Bevölkerung, sagte Rechtsanwalt Udo Kauß, der drei klagende Autofahrer in Karlsruhe vertrat.

Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) verteidigte die Regelung. Autonummern dürften schon jetzt von der Polizei kontrolliert werden. Durch den automatisierten Abgleich mit Fahndungsdatenbanken sei der Datenschutz kaum betroffen, weil die Kennzeichen unverzüglich wieder gelöscht würden, betonte Bouffier. «Ich glaube, dass das ein Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze ist.» Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Nach den seit 2004 in Hessen sowie seit diesem Frühjahr in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften dürfen Kennzeichen ohne konkreten Anlass durch fest installierte oder vom Polizeiwagen aus eingesetzte Kameras erfasst und elektronisch mit zwei Sachfahndungsdateien des Bundeskriminalamts (BKA) abgeglichen werden.

In Hessen sind so seit dem Frühjahr rund eine Million Autonummern kontrolliert worden, was zu 300 Treffern führte - vorwiegend Autofahrer, die ihre Versicherungsprämie nicht bezahlt hatten. Bouffier erwähnte allerdings zwei Zugriffe auf gestohlene Fahrzeuge, mit denen letztlich Einbrecher festgenommen werden konnten.

Ähnliche Regeln gelten in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz sowie Bayern. Im Freistaat werden nach Angaben von Kauß rund fünf Millionen Kennzeichen pro Monat abgeglichen. Die Bundesregierung plant zudem die Nutzung von Mautdaten für die Strafverfolgung.

Kritik an den Kontrollbefugnissen kam aus der Opposition in Berlin sowie vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. «Mich stört, dass wir auf Schritt und Tritt überwacht werden», teilte Schaar in Berlin mit. Neben Videoüberwachung, Speicherung von Handydaten und der Ermittlung von Fluggastdaten sei das Kennzeichen-Scanning ein weiterer Mosaikstein in einer Überwachungsstruktur. Der Grünen- Rechtspolitiker Jerzy Montag bezeichnete die Regelungen als unsinnig: «Es geht nicht, dass man Millionen von völlig Unverdächtigen datenmäßig erfasst, um aus solchen Dateien mit Mühe und Not ein paar Versicherungsbetrüger rauszusuchen.» FDP und Linke sprachen von einem Generalverdacht für Autofahrer.

Mehrere Fragen von der Richterbank ließen Skepsis erkennen, ob insbesondere die hessische Regelung klar genug eingegrenzt ist. Zudem waren Zweifel an der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder zu hören, die allein für die polizeiliche Gefahrenabwehr zuständig sind - die Strafverfolgung dagegen regelt der Bund.

Rechtsanwalt Kauß warnte davor, dass - sollte die Kennzeichenkontrolle zulässig sein - mit denselben Argumenten auch der elektronische Abgleich biometrischer Merkmale bei der Videoüberwachung, von per Funk erfassten RFID-Chips oder von Handy- Standortdaten eingeführt werden könnte.

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