Die Vermarktung von Eisbärenbaby Flocke bleibt in den Händen der Stadt Nürnberg. Im Lizenzstreit gegen einen Allgäuer Hersteller von Kräuterbonbons setzte sich die Stadt gestern vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth durch. Das Unternehmen, das Markenrechte für den Namen Flocke angemeldet hatte, darf demnach nicht mit den Bezeichnungen „Flocke, der Eisbär“, „Eisbär Flocke“ und „Flocke, das Eisbärenbaby“ für seine Produkte werben. Wie der Vorsitzende Richter sagte, wollte die Firma mit ihrer Anmeldung lediglich „absahnen“. Das Gericht bestätigte damit eine von der Stadt Nürnberg erwirkte Einstweilige Verfügung gegen die Firma Fair Field aus Burgberg. Nach Ansicht des Richters hatte die Firma die Vermarktung von Flocke-Merchandising-Produkten aus reinen Spekulationszwecken angekündigt und wollte die Stadt bei der Vermarktung behindern, um daraus Profit zu schlagen. Außerdem habe die Kommune als Betreiber des Tiergartens bei der Vermarktung des Eisbären den Vorrang. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil und fühlen uns bestätigt“, sagte der städtische Pressesprecher Siegfried Zelnhefer. Aus Sicht der Stadt hätten nach diesem Urteil andere „Trittbrettfahrer“ bei der Vermarktung von Flocke keine Grundlage mehr. Fair Field hatte geltend gemacht, sie habe am 13. Januar die entsprechenden Markenrechte für Flocke angemeldet. Die Stadt Nürnberg konnte aber belegen, dass sie bereits am 10. Januar die Markenrechte für Flocke beim Deutschen Patent- und Markenamt erworben hatte.
Komentar: Unglaublich! Welch ein Schwachsinn! Namens-Rechts-Steit und Vermarktungsrechtsstreit um einen Eisbaeren! Haben die eigentlich noch Alle im Kaestchen? Zum Fleiss nenne ich mein naechstes Album "Flocke"... mal sehen, was sie machen!