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ProjectSystem12 Offline

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18.04.2008 10:08
Jetzt auch Überwachung in Wohnungen Nichtverdächtiger! Antworten

Die Sicherheitsbehörden des Bundes können künftig auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen, wenn dort verdächtige Personen verkehren.
Dies geht aus dem Entwurf der Novelle des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt.

Dort heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person «richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine ... (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer ... (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr ... führen wird. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.»

In der SPD zeichnet sich unterdessen eine Auseinandersetzung darüber ab, dass Wohnräume künftig nicht mehr nur durch Mikrofone, sondern auch durch Videokameras überwacht werden können. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte in dem mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erzielten Kompromiss zum BKAG zwar ein Installieren von Ausspäh-Programmen für Computer durch Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen verhindern können. Die Video-Überwachung nahm sie aber offensichtlich hin. Insbesondere Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) wehrt sich gegen diese Ausweitung der Überwachung.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), äußerte sich skeptisch zu den Plänen. «Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres. Das müsste man schon sehr gut begründen», sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitag). Diese «neuerliche Ausdehnung der BKA-Befugnisse» werde in der SPD-Fraktion sicher auf einige Bedenken stoßen. Ähnlich äußerte sich auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: «Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.»

Als chancenlos bezeichnete Wiefelspütz den Vorstoß einiger Unionsländer, ihrer Landespolizei im Zuge von Online-Durchsuchungen auch das heimliche Eindringen in Wohnungen zu erlauben. «Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.» Entsprechende Befugnisse würde das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit für nichtig erklären.

Im brandenburgischen Bad Saarow beenden die Innenminister von Bund und Ländern heute (Freitag) ihre Frühjahrskonferenz. Zu den zentralen Themen zählen die Debatte über Online-Durchsuchungen und ein neues NPD-Verbotsverfahren. Der SPD-Innenpolitiker Edathy kritisierte in der «Schweriner Volkszeitung» (Freitag) erneut die Haltung der Union. «Die Mehrheit in CDU und CSU ist nicht willens, die Voraussetzungen für ein NPD-Verbot zu schaffen.»

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