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01.12.2008 09:07
US-Präsident Bush - Mordanklage problematisch Antworten

Gehört George W. Bush vor Gericht? Ein ehemaliger US-Staatsanwalt plädiert dafür. So einfach ist das nicht.

George W. Bush hat noch nicht einmal das Weiße Haus verlassen und schon schwingen seine Gegner das scharfe Schwert des Strafrechts, um mit seiner Präsidentschaft abzurechnen.

Hierzulande ist vor allem das Buch des pensionierten US-Staatsanwalts Vincent Bugliosi "Anklage wegen Mordes gegen George W. Bush" bekannt geworden.

Für Bugliosi, der einst die Anklage gegen den Bandenchef Charles Manson vertat, hat Bush unter Irreführung des US-Kongresses und der Bevölkerung den Einmarsch in den Irak befohlen und damit den Tod Tausender US-Soldaten in strafrechtlich relevanter Weise veranlasst.

Juristisch ist daran nur die Prämisse richtig: nämlich dass in den USA nach einem schon 1882 vom Obersten Gerichtshof fixierten Grundsatz "niemand über dem Gesetz steht" und deshalb eben auch ein Präsident verfolgt werden kann, wenn er erst einmal sein Amt aufgegeben hat.

Nachgerade abenteuerlich ist aber die Konstruktion, mit der Bugliosi den Präsidenten zur Verantwortung ziehen will: Ein Politiker, der seine Soldaten in einen Krieg schickt, mag politisch und moralisch für ihren Tod verantwortlich sein - strafrechtlich ist er es grundsätzlich nicht. Ein bloß naturalistischer Zusammenhang zwischen einer Handlung (dem Marschbefehl des Präsidenten) und einem Ergebnis (dem Tod der in Marsch gesetzten Soldaten) reicht für eine strafrechtliche Zurechnung nicht aus.

Diese Zurechnung kann schon dadurch abwegig sein, dass der Militäreinsatz vom innerstaatlichen und vom internationalen Recht gedeckt, juristisch also erlaubt war. Daran kann man zwar beim Irak-Krieg mit guten Gründen Zweifel haben. Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich die Soldaten einer Berufsarmee freiwillig der Gefahr eines Militäreinsatzes aussetzen und dass die dort auftretenden Gefahren für Leib und Leben eben nicht von ihrem Oberbefehlshaber, sondern vom Gegner ausgehen - und damit auch diesem zuzurechnen sind.

Das gilt besonders, wenn sich dieser, wie al Qaida oder die Taliban, nicht an das humanitäre Völkerrecht gebunden fühlt, sondern jedes noch so hinterhältige Mittel gebraucht, um den Feind zu vernichten. Einfacher gesagt: Man kann Bush nicht für den Tod eigener Soldaten verantwortlich machen, wenn dieser durch den militärischen Gegner verursacht wird.

Auch sonst sähe sich eine Strafverfolgung Bushs mit schwierigen Problemen konfrontiert. Ein internationales Tribunal ist für Taten, die ihm eventuell vorzuwerfen wären, nicht zuständig.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist für völkerrechtliche Kernverbrechen wie Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen von Staatsangehörigen der USA nur dann zuständig, wenn solche Verbrechen sich auf dem Hoheitsgebiet eines Staates ereignet haben, der zur Zeit der Taten Vertragspartei des Gerichtshofs gewesen ist.

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