Das Bundesverfassungsgericht hat das Rauchverbot in kleinen Kneipen gekippt. In Berlin und Baden-Württemberg darf in solchen Gaststätten ab sofort wieder geraucht werden. Die Karlsruher Richter erklärten die Gesetze zum Nichtraucherschutz in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig. Das Karlsruher Gericht gab damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn statt. Da in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gelten, dürften sie nach Einschätzung von Experten dort ebenfalls verfassungswidrig sein.
Die beiden Länder müssen nun bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Vom Rauchverbot sind bis dahin Trinkkneipen mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum ausgenommen, sofern Jugendliche keinen Zutritt haben.
Striktes Rauchverbot wäre machbar
Nach den Worten der Karlsruher Richter wäre allerdings ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar. "Denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren – wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf – ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut", sagte Präsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Er verwies auf Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums, wonach jährlich 3300 Nichtraucher an den Folgen des Passivrauchens sterben.
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Denn durch die gegenwärtigen Regeln werde die "getränkegeprägte" Kleingastronomie durch teilweise existenzbedrohende Umsatzrückgänge wirtschaftlich besonders stark belastet. Zum einen sei der Raucheranteil unter ihren Gästen besonders hoch, zum andern wanderten die rauchenden Gäste tendenziell zu Lokalen mit Raucherräumen ab. Deshalb seien die Verbote unverhältnismäßig und verletzten die Berufsfreiheit der Beschwerdeführer, entschied der Erste Senat.
Urteil mit Modellcharakter
Formal gilt das Urteil nur für Baden-Württemberg und Berlin. Allerdings sehen die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen vor.
Nach den Worten des Gerichts hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten. Wenn er sich nicht für einen strengen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen entscheide, müsse sein Konzept "folgerichtig" und "gleichheitsgerecht" ausgestaltet sein. "Für die sogenannten Eckkneipen bedeutet dies, dass für sie nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht kommt", sagte Papier. Denn ihre Raumsituation erlaube typischerweise keine separaten Raucherzimmer.
Im Schatten der Wahl geht nichts
Bärbel Höhn, Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, glaubt, dass sich in Sachen Nichtraucherschutzgesetz so schnell nichts mehr ändern wird. Bei n-tv sagte Höhn: "Wahrscheinlich wird sich jetzt niemand mehr der Sache beherzt annehmen." Schließlich stünden verschiedene Landtagswahlen vor der Tür und die Länder werden sich das Thema auch gar nicht gerne aus der Hand nehmen lassen. "Die Bundesregierung hat den großen Fehler gemacht, das Thema Nichtraucherschutz den Ländern zu überlassen. Deshalb fehlt jetzt eine klare und einheitliche Regelung."